Freie Werkstatt gefährdet Pkw-Garantie nicht!
Karlsruhe - Wer bei seinem Gebrauchtwagen die Garantie geltend machen will,
muss ihn dazu nicht zwingend in Vertragswerkstätten des Herstellers warten
und inspizieren lassen. Eine solche Klausel in den Garantieansprüchen sei un-
wirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im aktuellen Fall hatte der Kläger im November 2009 in einem Autohaus ein
gebrauchtes Auto inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie für
10.490 Euro gekauft. Im April 2010 ließ der Kläger den vierten Kundendienst in
einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann
wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen.
Der Garantiegeber, die CG-Car Garantie Versicherung, wollte mit Verweis auf
die freie Werkstatt nicht für den Schaden bezahlen. Vor Gericht bekam der
Versicherer in erster Instanz recht, das Berufungsgericht kassierte das Urteil
anschließend zu Gunsten des Käufers. Nun bestätigte der BGH diese Entschei-
dung: Die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte Versicherung
dem Urteil zufolge bezahlen.
Das Urteil wurde am Mittwoch in Karlsruhe verkündet.
Die meisten Autohersteller machen nach Angaben des Netzwerks unabhängiger
Kfz-Unternehmer ihren Käufern bei der Werkstattwahl inzwischen keine Vorgaben
mehr. Dies entspreche auch europäischen Wettbewerbsrichtlinien.
(Quelle: Spiegel online)
Daher: Ölwechsel bei macOil und die restlichen Wartungsarbeiten in der
Fachwerkstatt. So haben Sie ein gut gewartetes Auto und schnell bis zu
EUR 80 oder mehr gespart!